ADHS und Kosten

Gesundheitsökonomische Fakten

Eid des Hippokrates

Ich schwöre bei Apollo, dem Arzt und bei Asklepios und Hygieia und Panakeia und allen Göttern und Göttinen als Zeugen, daß ich nach bestem Wissen und Gewissen diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen will: Den Lehrer, der mich in dieser Kunst unterwiesen hat, werde ich meinen Eltern gleich achten, mein Leben in Gemeinschaft mit ihm teilen und ihn versorgen, wenn er Not leidet. Seine Nachkommen will ich wie Brüder halten und sie diese Kunde ohne Entgelt oder Vertrag lehren, wenn sie danach verlangen. An der Unterweisung und den Regeln der Lehre will ich meine Söhne, die Söhne meines Lehrers und alle diejenigen teilnehmen lassen, die durch den Vertrag und den ärztlichen Eid gebunden sind, sonst aber niemanden.

Meine Verordnungen will ich treffen nach meinem Können und urteilen zum Wohl und Nutzen der Kranken und sie vor Schaden und Unrecht bewahren. Niemandem werde ich ein todbringendes Gift geben, selbst wenn ich darum gebeten werde und auch keinen Rat dieser Art erteilen. Ebenso werde ich keiner Frau ein Mittel zur Vernichtung der Leibesfrucht geben. In Lauterkeit und Liebe werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Ich werde in keiner Weise bei Steinkranken das Messer gebrauchen, sondern dies jenen überlassen, die kundig sind. In alle Häuser, die ich besuche, will ich nur zum Nutzen der Kranken eintreten und mich jeden vorsätzlichen Unrechts und Schadens enthalten, insbesondere der Sinnenlust an Frauen, Männern, Freien und Sklaven.

Was ich während der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben des Menschen erfahre, was man nicht ausplaudern darf, darüber werde ich schweigen und es als heiliges Geheimnis bewahren. Wenn ich diesen Schwur halte und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Glück und Erfolg beschieden sein und mein Name bei den Menschen in Ehre stehen; wenn ich ihn übertrete, soll mich alles Unheil treffen.

Gesetzliche Grundlage – SGB V

§ 1 Solidarität und Eigenverantwortung

Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.

§ 2 Leistungen

(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.

(2) Die Versicherten erhalten die Leistungen als Sach- und Dienstleistungen, soweit dieses oder das Neunte Buch nichts Abweichendes vorsehen. Die Leistungen können auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden; § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und § 159 des Neunten Buches finden Anwendung. Über die Erbringung der Sach- und Dienstleistungen schließen die Krankenkassen nach den Vorschriften des Vierten Kapitels Verträge mit den Leistungserbringern.

(3) Bei der Auswahl der Leistungserbringer ist ihre Vielfalt zu beachten. Den religiösen Bedürfnissen der Versicherten ist Rechnung zu tragen.

(4) Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.

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Gesundheitsökonomie – harte Fakten

3 Kardinalfragen aus ökonomischer Sicht


Gesundheitsausgaben international – wo steht Deutschland ?

Statistik - Gesundheitsausgaben

Welche Krankheiten verursachen welche Kosten ?

4 Krankheitsgruppen verursachen über die Hälfte der Kosten !

Krankheitskosten 2006

Wo im System entstehen die höchsten Kosten ?

Statistik - Ausgaben Krankeneinrichtungen

Weitere Kosten/Folgen von Erkrankungen für die Gesellschaft ?

Verlorene Erwerbstätigkeit

(Deutsche Rentenversicherung 9/2010)

Psychische Störungen in der EU
(European College of Neuropsychopharmecology, European Brain Council und über 100 Experten aus 26 EU-Ländern)

Kosten von Krankheiten in Europa

Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(42): A-2214 / B-1868 / C-1846 Zylka-Menhorn, Vera

Psychische Erkrankungen: Eine weltweite "Epidemie"
Depression, Epilepsie, Demenz, Angstzustände, Schizophrenie, Alkoholabhängigkeit und andere mentale, neurologische und Suchterkrankungen (MNS) stehen mit 13 Prozent an der Spitze der Liste weltweiter Erkrankungen. Mit ihrer wachsenden Verbreitung haben sie inzwischen sogar die Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen überrundet …

Belastung von nicht übertragbaren Krankheiten

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ADHS bei Erwachsenen, Informationswebseite für Ärzte und Betroffene
www.adhs.org | by Dr. med. Olaf Ballaschke