ADHS, rechtliche Fragen und Aspekte

ADHS – Delinquenz – Psychopathie

(siehe auch S. Schildbach 2006)

Langzeitfolgen eines nicht behandelten ADHS:

Milwaukee-Young-Adult-Outcome-Study

Personen mit ADHS hatten (gemessen am Begabungsniveau):

ADHS – Dissoziale Persönlichkeitsstörung

Schwere Störungen des Sozialverhaltens

|

Delinquenz im Jugendalter

|

Dissoziale Persönlichkeitsstörung im Erwachsenenalter
(Impulsivität, Verantwortungs­losigkeit, "Fehlen" von Mitleid, Lügen, Stehlen, Prügeln)

ADHS - Psychopathie

ADHS
+
Dissoziales Verhalten
+
Mangel bzw. Fehlen von Empathie

|

Psychopathie
(schlechte Kriminal- und Sozialprognose)

Neurobiologische Grundlagen

Präfrontaler Cortex

=

Zusammenspiel von Aufmerksamkeit, Erregung und Gefühle

+

Zentrum für die Empfindung von Mitleid, das Gewissen und das Einfühlen in Mitmenschen
(z.B. Gefühl des Bedauerns beim Glücksspiel, Zusammenhang zwischen Volumen und Scores von Psychopathiescalen)

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ADHS und Kriminalität

ADHS als valider Prädiktor für Kriminalität

Strafrechtliche Begutachtung

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ADHS im Straßenverkehr

(siehe auch Strohbeck-Kühner et al. 2006, Häßler et al. 2008)

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Streng gesehen müsste bei einem unbehandelten ADHS die Fahrtauglichkeit in Frage gestellt und
im Zweifelsfall eine MPU initiiert werden!


Aber – Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln?

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ADHS bei Erwachsenen, Informationswebseite für Ärzte und Betroffene
www.adhs.org | by Dr. med. Olaf Ballaschke